Public Domain Marke 1.0

Die Public Domain Marke dient als einheitliches Symbol zur Kennzeichnung von gemeinfreien Gütern bzw. Leistungen. Gemeinfreiheit im Kontext kreativer Güter liegt dann vor, wenn ein Kreativgut keinerlei urheberrechtlichen Restriktionen unterliegt. Das ist dann der Fall, wenn ein Kreativgut den Anforderungen, die das Urheberrecht an ein schutzfähiges Werk knüpft, nicht genügt, etwa weil es nicht hinreichend individuell ist oder in keine urheberrechtliche Werkkategorie eingeordnet werden kann. Gemeinfreiheit liegt ferner dann vor, wenn die Schutzfrist eines Werks abgelaufen ist. Das erfolgt im Urheberrecht in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Autors.

Gemeinfreie Werke dürfen beliebig verwertet und genutzt werden ohne, dass dazu die Erlaubnis des Rechteinhabers eingeholt werden muss. Daher geht mit der Kennzeichnung eines Kreativgutes als gemeinfrei eine erhebliche Verantwortung einher. Wir bitten Sie daher bevor Sie ein Digitalgut mit der Public Domain Marke versehen, mit äußerster Sorgfalt zu prüfen, ob das betreffende Werk tatsächlich nicht urheberrechtlich geschützt ist.

Die Public Domain Marke ist gedacht für Kreativgüter, für die durch Zeitablauf nirgendwo auf der Welt mehr Schutzrechte bestehen oder die zuvor von ihrem Rechteinhaber ausdrücklich in die weltweite Public Domain entlassen worden sind. Sie sollte nicht verwendet werden, wenn das betreffende Kreativgut nur unter manchen Rechtsordnungen zur Public Domain gehört, also gemeinfrei ist, in anderen dagegen noch geschützt ist. Derzeit empfiehlt Creative Commons es nicht, die Public Domain Marke für Kreativgüter mit weltweit unterschiedlichem urheberrechtlichem Status zu verwenden. Im Zweifel sollten Sie sich Rechtsberatung besorgen, wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Public Domain für ein bestimmtes Kreativgut verwenden wollen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/