GNU-Lizenz
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Bitte beachten sie, dass die Verwertungsrechte an Programmen, die im Rahmen der Erfüllung von Dienstpflichten erstellt wurden, dem Dienstgeber zustehen, mit der folge, dass solche Programme nicht durch sie unter eine GNU-Lizenz gestellt werden darf, sondern vom Dienstgeber lizenziert werden muss!