User Konzept und Nutzungsbedingungen des Dienstes PHAIDRA

A) Geltungsbereich

Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Repositoriums PHAIDRA.

 

B) User Konzept

I. Allgemeines zum User Konzept

Die Funktionen von PHAIDRA erstrecken sich im Allgemeinen über drei Ebenen: Die Administrator-, Owning User- und Anonymous User-Ebene. Der Regelbetrieb von PHAIDRA wird durch zwei weitere User-Ebenen optimiert und ergänzt, nämlich die Super User- und die Instructed User-Ebene. Der Umfang der Zugriffsrechte eines Users richtet sich danach, auf welcher Ebene er/sie agiert. Alle User, außer der Anonymous User, sind Nutzer*innen im Sinne der Nutzungsbedingungen (vgl.: Nutzungsbedingungen).

II. Administrator, Owning User und Anonymous User, Objekte im Institutional Repository

Der/die Administrator*in hat unbeschränkte Zugriffsrechte, etwa Lese-, Manipulations-, Modifizierungs- und Schreibrechte auf alle in PHAIDRA gespeicherten Objekte und vergibt als Supervisor seinerseits Rechte.Der Owning User hat lediglich auf die eigenen, von ihm hochgeladenen Objekte unbeschränkte Zugriffsrechte, etwa Lese-, Manipulations-, Modifizierungs- und Schreibrechte. Das Institutional Repository ermöglicht es zudem, jedem Owning User eigene Objekte über das Institutional Repository „u:scholar“ verfügbar zu machen. Dazu wird die zentrale Redaktion von u:scholar die Objekte und die Metadaten hinsichtlich formeller Übereinstimmungen mit der Policy von u:scholar einer Überprüfung unterziehen  und gegebenenfalls über u:scholar ersichtlich machen. Das erfordert, dass der Owning User dem Intitutional Repository seine Zugriffsrechte überträgt. Sollte das Objekt nicht den Anforderungen von u:scholar entsprechen, gehen die Zugriffsrechte zurück auf den Owning User. Andernfalls verbleiben die Zugriffsrechte beim Institutional Repository. Der ursprüngliche Owning User ist berechtigt, jederzeit sein Objekt aus dem Ansichtsbereich u:scholar zurückzuziehen und dadurch seine Zugriffsrechte wieder zu erlangen und die  Metadaten zu verändern. Der Anonymous User hat ausschließlich Leserechte, die sich im Rahmen der vom einstellenden User beim Hochladen des betreffenden Medienobjekts an Dritte erteilten Rechte und der vom einstellenden User gewählten Zugriffsoption bewegen.

III. Die Super User Ebene

Die Super User Ebene ermöglicht einzelnen Einheiten der Universität, etwa Dienstleistungseinrichtungen, Instituten und anderen, ihre digitalen Objekte in PHAIDRA selbst durch einen oder durch mehrere Super User und ihnen zugeordnete Instructed User zu verwalten. Super User sind durch die Leiterin / den Leiter der jeweiligen Einheit auszuwählen und der PHAIDRA Administration bekannt zu geben. Diese werden durch Schulungen mit dem System vertraut gemacht und mit umfassenden Zugriffs-, Lese-, Manipulations-, Modifizierungs- und Schreibrechten ausgestattet. So werden die Super User berechtigt, die in Phaidra gespeicherten und zu speichernden Objekte der jeweiligen Einheit eigenständig und umfassend zu verwalten. Der Super User ist an die Weisungen der Leiter*in der jeweiligen Einheit gebunden. Die Tätigkeit der Super User wird von der Leiter*in überwacht. Die Veränderung von Objekten von Owning Usern durch Super User oder Instructed User bedarf der vorherigen Zustimmung der Owning User. Der Super-User kann seine Berechtigungen partiell auf andere Mitarbeiter*innen der jeweiligen Organisationseinheit übertragen und diese mit der teilweisen Verwaltung der Objekte betrauen. Das bedarf der Zustimmung der Leiter*in der jeweiligen Einheit. Instructed User sind an die Weisungen der Super User und der Leiter*in der jeweiligen Einheit gebunden. Der Super User stellt sicher, dass die ihm / ihr unterstehenden Instructed User mit den Funktionen PHAIDRAs vertraut sind und überwacht die Tätigkeit der Instructed User. Die Leiter*in der jeweiligen Einheit stellt sicher, dass die Super User sowie die Instructed User das PHAIDRA User Konzept kennen und gewährleistet, dass sie die Nutzungsbedingungen von PHAIDRA einhalten, insbesondere nur auf Objekte zugreifen, die der jeweiligen Einheit zugeordnet sind und sich gemäß ihrem Arbeitsauftrag verhalten.

 

C) Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für das Hochladen und Speichern von Objekten, Werken und Informationen auf PHAIDRA.

I. Dienstbeschreibung

PHAIDRA ist ein Digital Asset Management System der Universität Wien (Diensteanbieter), das die digitale Speicherung, Verwaltung und Langzeitarchivierung von Medienobjekten, insbesondere von Grafik-, Text-, Video- und Audiodateien aus Forschung, Lehre und Wissenschaft ermöglicht. Medienobjekte können durch eingeloggte Nutzer*innen hochgeladen werden. Daneben können digitale Objekte, insbesondere Metadaten im Rahmen eines automatisierten, selbsttätigen Verfahrens in PHAIDRA zur Speicherung gelangen. Der Diensteanbieter stellt unentgeltlich Kapazität zum Speichern von Medienobjekten auf einem mit dem Internet verbundenen Server zur Verfügung. Der Diensteanbieter beabsichtigt Datenbestände zu erhalten und der Flüchtigkeit von Daten entgegen zu wirken. Dabei gewährleistet der Diensteanbieter eine Archivierung und Verfügbarkeit der bei ihr gespeicherten Daten für die Dauer von mindestens fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Speicherung. Darüber hinaus erfolgen die Leistungen des Dienstanbieters ohne jegliche Gewährleistung, insbesondere hinsichtlich Verfügbarkeit und Dauer. Für den  Fall einer aus wichtigem, unabwendbarem Grund erfolgenden Einstellung des Dienstes verpflichtet sich der Diensteanbieter die an ihn übermittelten Medienobjekte im Rahmen seiner Möglichkeiten zu erhalten und auf Verlangen eine digitale Kopie der Nutzer*in, der/die sie hochgeladen hat, zurück zu übermitteln. Die hochgeladenen Medienobjekte dürfen von allen PHAIDRA-Besucher*innen im Rahmen der vom/von der Nutzer*in bei der Einstellung des betreffenden Medienobjekts an Dritte erteilten Rechte (Lizenz) und im Rahmen der vom/von der Nutzer*in gewählten Zugriffsoption (persönlicher Zugriff, Gruppen- oder Allgemeinzugriff) eingesehen und genutzt werden.Die auf PHAIDRA gespeicherten Medienobjekte sind insbesondere mittels ihrer Metadaten durch Suchmaschinen, etwa durch "google" auffindbar. Lädt ein/eine Nutzer*in ein Medienobjekt hoch, kann er/sie grundsätzlich dessen Löschung durch den Diensteanbieter im Nachhinein nicht  verlangen. Es sei denn er/sie macht einen schwerwiegenden Grund geltend, dem nicht durch eine Sperrung des Objekts abgeholfen werden kann. Ein schwerwiegender Grund ist in der Regel anzunehmen, wenn einer der unter V. erwähnten Fälle vorliegt.

II. Geltung

Das Login erfordert die Inhaberschaft eines Mailbox- oder u:accounts der Universität Wien. Durch das Login mittels des Mailbox- oder u:accounts akzeptiert der/die Nutzer*in die Geltung dieser Nutzungsbedingungen für alle Nutzer*innen, die Objekte, Informationen und Werke hochladen. Zeitlich gelten diese  Nutzungsbedingungen, solange der Diensteanbieter besteht und die  Nutzungsbedingungen durch ihn nicht geändert werden. Das Recht, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern, behält sich der Diensteanbieter vor. Erfolgte Änderungen wird der Diensteanbieter auf dieser Website gesondert bekannt geben. 

III. Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

Der/die Nutzer*in hat dem Diensteanbieter bei Einrichtung seines Mailbox- oder u:accounts personenbezogene Daten mitgeteilt (Bestandsdaten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse). Der/die Nutzer*in versichert, dass diese Daten richtig, aktuell und vollständig sind und willigt widerruflich in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten durch den Diensteanbieter ein, sofern eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten vom Zweck des hier statuierten Nutzungsverhältnisses umfasst ist. Der/die NutzerIn hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner personenbezogenen Daten. Sofern das E-Commerce-Gesetz auf diesen Dienst Anwendung findet, weist der Diensteanbieter den/die Nutzer*in darauf hin, dass er/sie als Diensteanbieter nach § 18 ECG verpflichtet sein kann, auf Grund der Anordnung eines dazu gesetzlich befugten inländischen Gerichtes diesem alle Informationen zu übermitteln, anhand derer die Nutzer*innen seines Dienstes, zur Verhütung, Ermittlung, Aufklärung oder Verfolgung gerichtlich strafbarer Handlungen ermittelt werden können; auf Grund der Anordnung einer Verwaltungsbehörde dieser den Namen und die Adressen der Nutzer*innen seines Dienstes zu übermitteln, sofern die Kenntnis dieser Informationen eine wesentliche Voraussetzung der Wahrnehmung der der Behörde übertragenen Aufgaben bildet, den Namen und die Adresse eines/einer Nutzer*in ihres Dienstes auf Verlangen Dritten zu, sofern diese ein überwiegendes rechtliches Interesse an der Feststellung der Identität eines/einer Nutzer*in und eines bestimmten rechtswidrigen Sachverhalts sowie überdies glaubhaft machen, dass die Kenntnis dieser Informationen eine wesentliche Voraussetzung für die Rechtsverfolgung bildet. In Bezug auf die Arbeitnehmer*innen der Universität Wien bleiben Bestimmungen der Betriebsvereinbarungen unberührt.

IV. Ausschluss der Verantwortlichkeit des Diensteanbieters für fremde Objekte und Informationen

Die vom Diensteanbieter gespeicherten und bereitgestellten Medienobjekte und Informationen, sowie die gelinkten Webseiten stammen nicht vom Diensteanbieter. Dieser speichert und stellt sie lediglich im Auftrag des/der Nutzer*in bereit. Er macht sie sich nicht zu Eigen und distanziert sich von deren Inhalt unabhängig von ihrer konkreten Gestaltung. Soweit der/die Nutzer*in dem Diensteanbieter nicht untersteht oder von ihm/ihr beaufsichtigt wird, ist der Diensteanbieter für die vom/von der Nutzer*in eingestellten Objekte nicht verantwortlich und übernimmt keine Gewähr für sonstige Inhalte und Aktivitäten des/der Nutzer*in. 

V. Keine Überwachung fremder Medienobjekte und Informationen

Der Diensteanbieter sichtet, kontrolliert und überwacht die von ihm gespeicherten und zugänglich gemachten Medienobjekte und Informationen weder vor Onlinestellung noch danach hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit. Es findet keine Prüfung bezüglich der immaterialgüterrechtlichen Situation, insbesondere im Hinblick auf Schutzfähigkeit und Rechteinhaberschaft statt.  Der Diensteanbieter forscht nicht von sich aus nach Umständen, die auf rechtswidrige Tätigkeiten hinweisen. Erlangt der Diensteanbieter tatsächliche Kenntnis über eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information oder Medienobjekte auf seiner Website oder werden dem Diensteanbieter Umstände bewusst, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information oder die Rechtswidrigkeit eines Medienobjekts offensichtlich wird, ist er berechtigt, diese ohne weiteres und sofort zu entfernen und den Zugang zu ihr zu sperren. Ebenso ist der Diensteanbieter berechtigt, Medienobjekte bzw. Daten, die den Datenbestand des Dienstes schädigen, zu löschen bzw. zu entfernen.

VI. Verpflichtung der Nutzer*innen zum rechtmäßigen Verhalten

Der/die Nutzer*in versichert, dass er/sie sich bei der Inanspruchnahme der Dienste des Diensteanbieters rechtmäßig verhält, insbesondere keine rechtwidrigen Zwecke verfolgt, keine Urheberrechtsverletzungen, keine Persönlichkeitsrechtverletzungen begeht und keine diskriminierenden, keine extremistischen und keine pornographischen Medienobjekte und Informationen verbreitet.
Der/die Nutzer*in verpflichtet sich, den Anbieter auf Verlangen von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten gegen den Diensteanbieter wegen vom/von der Nutzer*in schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) eingebrachter rechtswidriger Objekte geltend gemacht werden. In Bezug auf die ArbeitnehmerInnen der Universität Wien bleiben die Betriebsvereinbarungen und das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz unberührt.

VII. Verwertungsrechte

Der/die Nutzer*in versichert, dass er/sie Inhaber*in der Verwertungsrechte der von ihm hochgeladenen Medienobjekte ist und berechtigt ist, dem Diensteanbieter die nachstehend aufgeführten Nutzungsrechte einzuräumen, oder dass er/sie aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung berechtigt ist, das betreffende Medienobjekt hochzuladen. Soweit das für die Realisierung der vom/von der Nutzer*in gem. I der Nutzungsbedingungen gewählten Zugriffsoption und zur Realisierung der Verfügbarmachung der hochgeladenen Medienobjekte im Rahmen der vom Nutzer/von der Nutzerin gewählten Lizenz erforderlich ist, räumt der/die Nutzer*in dem Diensteanbieter das unentgeltliche, nicht ausschließliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte Recht ein, sein Medienobjekt ganz oder teilweise beliebig oft zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu senden, zu archivieren, der Öffentlichkeit drahtgebunden oder drahtlos zur Verfügung zu stellen, zu bearbeiten, insbesondere an dem Medienobjekt Veränderungen vorzunehmen, die aus technischen Gründen oder mit Rücksicht auf die Erfordernisse der Langzeitarchivierung geboten sind. Ebenso räumt der/die Nutzer*in dem Diensteanbieter diejenigen Rechte ein, die durch künftige technische Entwicklung oder durch Änderung der Gesetzgebung entstehen. Der/die Nutzer*in verpflichtet sich, den Diensteanbieter schad- und klaglos zu halten, wenn Dritte in Bezug auf die vom/von der Nutzer*in schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) eingestellter Medienobjekte Ansprüche wegen Rechtsverletzung gegen den Diensteanbieter geltend machen. In Bezug auf die Arbeitnehmer der Universität Wien bleiben die Rahmenbetriebsvereinbarung und das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz unberührt.

VIII. Cookies / Logdateien / Helpdesk

Die Phaidra-Software setzt bei jedem Seitenbesuch einen temporären Sitzungs-Cookie, der gelöscht wird, wenn der/die Nutzer*in / Leser*in seinen/ihren Browser beendet. Der Diensteanbieter zeichnet bei jedem Seitenbesuch Webserver-Logdateien auf. Die Logdateien werden von der Systemadministration des Diensteanbieters insbesondere zur Fehleranalyse, bibliometrische Analyse, Download-Statistiken u.a. sowie zur Optimierung des Systems verwendet. Die Nutzung der Logdateien erfolgt ausschließlich nach deren Anonymisierung. Der Diensteanbieter behält sich das Recht vor, den Inhalt und Verlauf der an den Helpdesk gerichteten Anfragen zwecks Optimierung des Dienstes zu dokumentieren. Für ArbeitnehmerInnen der Universität Wien bleiben die Bestimmungen der Betriebsvereinbarungen unberührt.

© Seyavash Amini